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Antikorruptionsrichtlinie

Die Chiesi Gruppe verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Bestechung und Korruption in Bezug auf die Zusammenarbeit mit jedem Geschäftspartner. Sie richtet ihr geschäftliches Handeln nach den Grundsätzen von Fairness, Ehrlichkeit, Transparenz und Integrität aus. Ferner sind relevante nationale und internationale Gesetze, Verordnungen, Standards und Richtlinien einzuhalten.

Die Anti-Korruptions-Richtlinie dient dazu, jedem Mitarbeitenden, bzw. auch jedem Beauftragten von Chiesi, allgemeine Grundsätze zu vermitteln, wie im Umgang mit Geschäftspartnern jeder Branche Bestechungs- und Korruptionssachverhalte erkannt, vermieden, damit umgegangen und diese bekämpft werden können.

Verbotene Handlungen der Richtlinie sind kurz gefasst:

Chiesi verbietet ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern einen wirtschaftlichen Vorteil (…) zugunsten eines Amtsträgers oder eines sonstigen Dritten (…) anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder zu bezahlen (…) (" aktive Bestechung“) oder einen wirtschaftlichen Vorteil (…) von einem Amtsträger oder einem Dritten (…) anzunehmen oder zu fordern (…) ("passive Bestechung“), falls diese Handlungen darauf abzielen, einen Amtsträger dahingehend zu beeinflussen (…) eine Amtshandlung vorzunehmen (bzw. zu unterlassen) oder eine sonstige Entscheidung unter Verletzung einer Amtspflicht zu treffen (…), oder einen Dritten dazu zu veranlassen (…), eine geschäftliche Handlung (i) unter Verstoß gegen die Pflichten eines privaten Amtes oder (ii) zum Zwecke des Abschlusses eines unrechtmäßigen Geschäfts (…), oder gegen maßgebliche Gesetze zu verstoßen.

Antikorruptionsrichtlinien der Chiesi GmbH